UNSER ANGEBOT
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem TV-L (Entgeltgruppe 4). zzgl. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) und monatliche Hauptstadtzulage.
Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit im Umfang von etwa 12 Stunden pro Woche in einem kulturvollen und spannenden Umfeld, Möglichkeiten zur Weiterbildung, ein angenehmes Arbeitsklima in einem engagierten Team und 30 Tage Urlaub.
Das Arbeitsverhältnis wird befristet für maximal 2 Jahre geschlossen.
Der gewünschte Arbeitsbeginn ist der 5. Januar 2026.
HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT? WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!
Ihre vollständige schriftliche Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse, aktuelle Studienbescheinigung, Transcript of Records) richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 13. November 2025 an bewerbung@konzerthaus.de. Bitte beachten Sie dabei, dass die Dateigröße 5 MB möglichst nicht überschritten und alle Unterlagen und Zeugnisse in einem PDF-Dokument zusammengefügt werden (1 Anhang).
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen für Fachfragen Isabella Bieber (i.bieber@konzerthaus.de) und für Fragen zum Bewerbungsverfahren Rika Schöndube (bewerbung@konzerthaus.de) zur Verfügung.
Das Konzerthaus Berlin fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen daher die Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität, sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des § 2 SGB IX vorrangig berücksichtigt.
Bitte beachten Sie folgende Information: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Das Konzerthaus Berlin wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.
Die eingereichten Unterlagen werden nach spätestens sechs Monaten datenschutzgerecht vernichtet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige anlässlich einer Bewerbung entstehende Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten leider nicht von uns erstattet werden können.